AGB

AGB

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
    1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
    (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
    1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
    Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich
    hingewiesen wird.
    1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig,
    es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich
    anerkannt. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
    Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
    unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck
    nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich
vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden
Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten
erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht
kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem
Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach
Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu
Personen Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei
Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem
raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher
durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend
informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des
Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen
Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des
Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und
Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und
gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der
Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die
geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des
Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote
des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichtserstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die
seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt
entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis
vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten
Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist
an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des Geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen
Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte,
Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe,
Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer
(Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der
Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche,
schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine
Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit
des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den
Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des
Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere
auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden
berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung
zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der
jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadensersatz
8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden –
ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auch vom Auftragnehmer
beigezogene Dritte zurückgehen.
Des Weiteren können Schadenersatzansprüche des
Aufraggebers nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger,
spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis
gerichtlich geltend gemacht werden.
8.2 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein
Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Sofern der Auftragnehmer
(Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem
Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten
entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den
Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Datenschutz und Geheimhaltung
9.1 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichtet sich zu unbedingtem
Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten,
insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art,
Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den
gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im
Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die
Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.4 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber
allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die
Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen
die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu
verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierführ sämtliche
erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa
Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Elektronische Rechnungslegung und Zahlungsziele
10.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber
Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der
Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer
(Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
10.2 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Gesamtrechnungsbetrag über
€ 500,00 netto eine Anzahlung von 20 % des Rechnungsbetrages im Voraus zu erfolgen hat. Des
Weiteren gelten die allgemeinen Zahlungsziele von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum,
unabhängig vom gesamten Rechnungsbetrag.
10.3 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit den Punkten 10.1 und 10.02
einverstanden und verpflichtet sich, Zahlungen fristgerecht auf das jeweils angeführte
Firmenkonto des Auftragnehmers (Unternehmensberater) zu überweisen. Im Falle einer
Zahlungsfristüberschreitung ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahngebühren in Höhe von €
15,00 pro Mahnung und branchenübliche Verzugszinsen zu berechnen und an den Auftraggeber
zu belasten.

11. Honorar
11.1 Vor und/oder nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer
(Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und
dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist
berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem
jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit
Rechnungslegung durch den Auftragnehmer sofort fällig, spätestens jedoch 7 Kalendertage
nach Rechnungsdatum.
11.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug
berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
11.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des
Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
11.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des
Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des
Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der
Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten
Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars
ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten
gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen
sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der
Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
11.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer
(Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.
Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch
aber nicht berührt.

12. Vertragsdauer
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts/des Auftrages.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite
ohne Einhaltung einer vier wöchigen Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist
insbesondere anzusehen, – wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder – wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. – wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein
Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder
Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet
und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss
nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und
wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig
umgehend schriftlich vor Projektstart/Beauftragung bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein
Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der
beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist
das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.
13.4 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns
Änderungen seiner Geschäftsadresse und des Firmenwortlauts und Umsatzsteuer
Identifikationsnummer bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft
nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer
Homepage unter „Datenschutz“. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch
dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Auftraggeber
erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Der
Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die für den
Auftraggeber produzierten/angefertigten Produkten mit Logo für Werbezwecke (insbesondere
Prospekte, Homepage, Muster für Kunden und Messen) verwendet. Der Auftraggeber
versichert, dass er allenfalls die Rechte/Lizenzen an den zur Verfügung gestellten
Druckunterlagen hat und den Auftragnehmer ggf. schad- und klaglos hält. Der Auftraggeber
erklärt seine widerrufliche Zustimmung, Informationen zu unseren Leistungen per E-Mail bzw.
Fax zu erhalten. Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Übersendung von
Auftragsbestätigung, Rechnung und Gutschrift einverstanden.
13.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder
nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An
stelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung
treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.